Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen aus Heidelberg

Botschaften, Konsulate, Behörden, Gerichte und Universitäten verlangen für verschiedene Zwecke beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente und Zeugnisse. Als öffentlich  bestellte  und  beeidigte Urkundenübersetzer sind wir befugt, die Richtigkeit von Übersetzungen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch zu bestätigen.

Zu den am häufigsten angefragten beglaubigten Übersetzungen gehören:

Zeugnisse

z. B. Schulzeugnisse, Univeritätszeugnisse, Diplome, Notentranscripts

Personenstandsurkunden

z. B. Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden

Führungszeugnisse

z. B. erweiterte Führungszeugnisse, europäische Führungszeugnisse

Einbürgerungszusicherungen, Einbürgerungsurkunden

Gerichtsurteile

z. B. Scheidungsbeschluss, Sorgerechtsentscheidung

Verträge

z. B. Mietverträge, Arbeitsverträge

Was wir von Ihnen brauchen

Um Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten zu können, müssen wir im Vorhinein vollständige und gut lesbare Scans, Fotos oder Kopien Ihrer Dokumente sichten, die Sie uns vorzugsweise per E-Mail aber auch persönlich oder per Post zukommen lassen können. Dabei müssen alle Details des Ausgangsdokuments – inklusive etwaige Randvermerke, Stempel, rückseitige Bemerkungen, Beglaubigungsformeln usw. – klar erkenntlich sein. 

Wird uns von Ihnen der Auftrag erteilt, kann anhand der Kopien mit der Bearbeitung begonnen werden. Zur Beglaubigung der Übersetzung können die Originalurkunden bei Abholung vorgelegt werden.

Anerkennung der beglaubigten Übersetzungen

Die von uns beglaubigten Übersetzungen werden bei den Gerichten und Behörden in ganz Deutschland anerkannt  sofern das zu übersetzende Ausgangsdokument die Bedingungen des Empfängers erfüllt. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Empfänger.


In der Regel werden die von uns beglaubigten Übersetzungen auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Dennoch: »Ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Übersetzung verwendet werden soll.« (Auswärtiges Amt, Internationaler Urkundenverkehr). 


Haben Sie noch Fragen? wir beraten Sie gerne zu den Themen Beglaubigung, Apostille und Legalisation für das In- und Ausland.


Sonderfall Führungszeugnis für das Ausland

Zur Anerkennung eines deutschen Führungszeugnisses verlangen ausländische behörden eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder einer Legalisation. Die Überbeglaubigung sollte unmittelbar bei Beantragung des Führungszeugnisses angefordert werden, damit das Bundesamt für Justiz den Antrag entsprechend bearbeiten kann. Das überbeglaubigte Führungszeugnis kann anschließend bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zur Legalisation vorgelegt werden.

Formale Anforderungen für unsere Beglaubigung

Übersetzungen von Zeugnissen und Dokumenten müssen so weit wie möglich dem ausgangssprachlichen Original gleichen. Hinzu kommt der Wunsch vieler Kunden, ein sauber formatiertes, formvollendetes Dokument in der Zielsprache zu bekommen – etwa zur Eingliederung in ihre Bewerbungsunterlagen.

Diese formalen Anforderungen führen meist zu einem höheren Formatierungsaufwand, weshalb bei Zeugnissen und Urkunden die Übersetzungsleistung am ehesten nach Zeitaufwand berechnet werden kann. 

Weitere Leistungen

  • Juristische Übersetzungen_Heidelberg
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