Preise

GUTE LEISTUNG, FAIRE PREISE


Gute Sprache muss nicht teuer sein – aber billige Sprachleistungen können Sie teuer zu stehen kommen.

Unsere Preise

Gute Sprache muss nicht teuer sein! D. & A. Valencia | Übersetzungsbüro in Heidelberg steht nicht nur für einwandfreie Arbeit, sondern auch für faire Preise. Die hohe Qualität unserer Arbeit können wir natürlich nicht zum Nulltarif anbieten, aber wir können Ihnen versichern, dass unsere Leistungen auf jeden Fall ihren Preis wert sind.


Unsere Übersetzungspreise (je Zeile à 55 Bruttoanschläge inklusive Leerzeichen) richten sich nach JVEG (Justizverordnungs- und -entschädigungsgesetz), sind jedoch genauer abgestuft. Fordern Sie unverbindlich ein kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung an! Ihre Anfrage wird unverzüglich bearbeitet.

Als vereidigte Übersetzer können wir Ihnen auch beglaubigte Übersetzungen anbieten. Für jede Beglaubigung berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 10 €.

D. & A. Valencia | Übersetzungsbüro in Heidelberg bietet insbesondere lokalen Kunden eine persönliche Ansprache, kurze Wege und schnellen Service. Gerne erstellen wir Ihnen zeitnah und für Sie unverbindlich ein persönliches Angebot:

  • Schreiben Sie bitte, in welche unserer Arbeitssprachen – Spanisch, Englisch oder Deutsch – Ihre Unterlagen übersetzt werden sollen: 
  • Teilen Sie uns Ihren Wunschtermin gleich mit. 
  • Lassen Sie uns Ihre Dokumente zukommen – am besten per E-Mail, als gut lesbaren Scan mit allen Stempeln und Anmerkungen.
  • Sie bekommen zeitnah unser Angebot.
  • Prüfen Sie das Angebot und senden Sie uns eine Auftragsbestätigung, wenn es Ihnen zusagt.
  • Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, holen Sie diese am besten bei uns persönlich zum vereinbarten Termin ab und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. So können wir die Originalurkunden sichten und bestätigen, dass unsere Übersetzung mit Ihrem Ausgangsdokument übereinstimmt.
  • Ob Ihre Übersetzungen beglaubigt werden müssen bestimmt der Empfänger (z. B. Schule, Hochschule, Behörde oder Arbeitgeber) im jeweiligen Zielland.
  • Manche Empfänger begnügen sich mit dem Beglaubigungssttempel des Übersetzers, andere verlangen zusätzlich eine ApostilleLetztere macht aus einem »nationalen Dokument« ein »international anerkanntes Dokument«. Ob eine Übersetzung eine Apostille benötigt bestimmt ebenfalls der Empfänger.
  • Benötigen Sie für Ihre beglaubigte Übersetzung eine Apostille, können wir Ihnen diesbezüglich beraten und diese gegebenenfalls für Sie einholen.

Sprechen Sie uns an!

  • Lassen Sie uns wenn möglich editierbare Ausgangsdateien zukommen, damit wir das Textvolumen errechnen und Ihnen ein realistisches Angebot erstellen können.
  • Teilen Sie uns Ihren gewünschten Liefertermin gleich in der Anfrage mit.

Sprechen Sie uns an!



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